Öffnungszeiten und Preise
Das Grand Casino Baden hat seine Türen an 365 Tagen im Jahr für Sie geöffnet.
Öffnungszeiten
Sonntag bis Donnerstag von 11:00 Uhr bis 04:00 Uhr
Freitag und Samstag von 11:00 Uhr bis 05:00 Uhr (ab 21:30 Uhr live Pianomusik)
Tischspiel jeweils ab 15:00 Uhr
Restauration:
Restaurant täglich von 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr
A la card im Spielsaal
Sonntag bis Donnerstag von 15:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Freitag und Samstag von 15:00 Uhr bis 04:00 Uhr
Eintrittspreis
CHF 10.-
Ab dem 10. Besuch erhalten Sie freien Eintritt. Hier erhalten Sie weitere Informationen zu unserem Silber-Club.
Dresscode
Sie sollen sich bei uns wohlfühlen! Deshalb gehört zum Besuch im Grand Casino Baden weder der Smoking, noch das Ballkleid. Auch die Krawatte dürfen Sie zu Hause lassen. Unser Dresscode ist ganz einfach:
Leger, gepflegt, geschlossenes Schuhwerk und lange Hosen für Herren (auch im Sommer), bitte keine Sportbekleidung.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass unsere Mitarbeiter die Weisung haben, auf die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen zu achten.
Tronc
"Für die Angestellten" – das hören unsere Mitarbeiter gerne. Mit Ihrer grosszügigen Geste nehmen Sie unmittelbar Einfluss auf die Entlöhnung unseres Teams. Alle Mitarbeiter des Grand Casino Baden werden massgeblich aus dem so genannten Tronc, also Ihrem Trinkgeld bezahlt.
Natürlich ist die Abgabe eines Gewinnanteils – z.B. bei einem Pleingewinn im Roulette oder nach dem Knacken eines Jackpots – freiwillig. Die Legende jedoch besagt, dass die Glücksgöttin Fortuna durch diese Aufmerksamkeit gnädig gestimmt wird. Auf jeden Fall werden unsere Mitarbeiter Ihre Grosszügigkeit schätzen.
Zutritt
Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Im Grand Casino Baden ist das Mindestalter für den Einlass 18 Jahre. Der Gesetzgeber schreibt die Ausweispflicht vor.
Aufgrund der neuen Verordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) zur Bekämpfung der Geldwäscherei wird beim ersten Besuch ab dem 1. Januar 2008 von jedem Gast das Ausweisdokument eingescannt. Die gespeicherten Daten unterliegen dem Datenschutzgesetz und werden ausschliesslich für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten hinsichtlich GwG verwendet.
Als amtlich gültiger Ausweis gilt:
Pass
Identitätskarte
Führerausweis
Ausländerausweis
Danke für Ihre Mithilfe!

