Ihr Besuch bei uns: das müssen Sie wissen.

Öffnungszeiten und Preise

Das Grand Casino Baden hat seine Türen an 365 Tagen im Jahr für Sie geöffnet.

Öffnungszeiten
Grand Jeu:
Sonntag bis Donnerstag von 15:00 Uhr bis 04:00 Uhr
Freitag und Samstag von 15:00 Uhr bis 05:30 Uhr  (ab 21:30 Uhr live Pianomusik)
Automatencasino:
täglich von 12:00 Uhr bis 04:00 Uhr

Restauration:
Restaurant täglich von 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr

A la card im Spielsaal
Sonntag bis Donnerstag von 15:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Freitag und Samstag von 15:00 Uhr bis 04:00 Uhr

Eintrittspreise
Automatencasino: Eintritt frei
Grand Jeu: CHF 10.-
Monatskarte Grand Jeu: CHF 75.-
Jahreskarte Grand Jeu: CHF 200.-

Grand Casino Baden

Dresscode

Sie sollen sich bei uns wohlfühlen! Deshalb gehört zum Besuch im Grand Casino Baden weder der Smoking, noch das Ballkleid. Auch die Krawatte dürfen Sie zu Hause lassen. Unser Dresscode ist ganz einfach:

Leger, gepflegt, geschlossenes Schuhwerk und lange Hosen für Herren (auch im Sommer), bitte keine Sportbekleidung.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass unsere Mitarbeiter die Weisung haben, auf die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen zu achten.

Garderobe

Tronc

"Für die Angestellten" – das hören unsere Mitarbeiter gerne. Mit Ihrer grosszügigen Geste nehmen Sie unmittelbar Einfluss auf die Entlöhnung unseres Teams. Alle Mitarbeiter des Grand Casino Baden werden massgeblich aus dem so genannten Tronc, also Ihrem Trinkgeld bezahlt.

Natürlich ist die Abgabe eines Gewinnanteils – z.B. bei einem Pleingewinn im Roulette oder nach dem Knacken eines Jackpots – freiwillig. Die Legende jedoch besagt, dass die Glücksgöttin Fortuna durch diese Aufmerksamkeit gnädig gestimmt wird. Auf jeden Fall werden unsere Mitarbeiter Ihre Grosszügigkeit schätzen.

Für die Angestellten

Zutritt

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Im Grand Casino Baden ist das Mindestalter für den Einlass 18 Jahre. Der Gesetzgeber schreibt die Ausweispflicht vor.

Aufgrund der neuen Verordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) zur Bekämpfung der Geldwäscherei wird beim ersten Besuch ab dem 1. Januar 2008 von jedem Gast das Ausweisdokument eingescannt. Die gespeicherten Daten unterliegen dem Datenschutzgesetz und werden ausschliesslich für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten hinsichtlich GwG verwendet.

Als amtlich gültiger Ausweis gilt:

Pass
Identitätskarte
Führerausweis

Danke für Ihre Mithilfe!

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